LawZone

Zeitschrift für Rechtswissenschaft

Vertrag von Lissabon

Posted on | April 26, 2010 | 1 Comment

Ob Bananen, Gurken oder Glühbirnen, die Europäische Union (EU) ist im Alltag nicht so fern wie von ihren Bürgern häufig empfunden. Täglich kommt der Europäer heute mit Akten des europäischen Souveräns in Berührung. Eine Zahl verdeutlicht dies: Etwa achtzig Prozent der in Deutschland geltenden Wirtschaftsgesetze sind europäisches Recht, insgesamt wird der Anteil der europäisch determinierten Gesetze in Deutschland auf etwa 60% geschätzt. Die Zuständigkeiten der EU erstrecken sich damit auch auf sehr grundrechtssensible Bereiche wie Visa, Asyl und Einwanderung oder den Europäischen Haftbefehl. Die europäische Integration ist somit derart weit fortgeschritten, dass die ursprünglich bloße Wirtschaftsgemeinschaft längst auch eine Grundrechtsgemeinschaft geworden ist. Dies stellt die EU sowohl strukturell als auch materiell vor neue Herausforderungen: Zum einen muss der nun auf 27 Mitglieder angewachsene Staatenbund handlungsfähig bleiben, zum anderen erfordern derartige materielle Eingriffserweiterungen auch eine Stärkung des Grundrechtsschutzes für den Unionsbürger.
Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, soll die EU (und die Europäischen Gemeinschaften (EG)) an diese europäischen Realitäten angepasst und für die mit wachsender Größe und Integration einhergehenden Herausforderungen gerüstet werden. Der vorliegende Aufsatz soll zunächst einen kurzen Überblick über die Entwicklung und die Regelungsmaterie des Vertrags von Lissabon geben und anschließend daran die Änderungen für den Grundrechtsschutz des Unionsbürgers aufzeigen.

Einleitung aus: Juliane Christina Pogadl, Die Europäische Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, LZ 1/2010, S. 9-13. Lesen Sie den ganzen Beitrag als PDF unter der Rubrik “Aktuelle Ausgabe” in der Menüleiste.

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Comments

One Response to “Vertrag von Lissabon”

  1. Alexander Kwiatek
    Mai 9th, 2010 @ 16:59

    Warum sollte der Kompetenzbereich Luxemburgs bei Bananen, Gurken und Glühbirnen liegen? Was ist das denn für ein Argument, dass EU-Recht bürgernah ist, weil es ihnen ständig neue Regelungen aufbürgt? Genau das wollen wir Bürger ja nicht! Genau das ist doch das große Problem, dass Luxemburg und Brüssel dort den Wirtschaftsmarkt regeln wollen, wo es freie Marktkräfte geben sollte und das alltägliche Leben der EU-Bürger erschweren durch Verbote von “ungenormten” Bananen, Gurken, Glühbirnen und so weiter.

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