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Zeitschrift für Rechtswissenschaft

Verfassungen ohne Staat

Posted on | Mai 5, 2010 | 2 Comments

Zum Thema „Verfassungen ohne Staat − Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes“ beschreibt Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gunther Teubner (Goethe-Universität Frankfurt am Main und London School of Economics) seine vier Thesen. Dieser Beitrag mit Bezug zur jüngsten globalen Finanzkrise stammt aus der Ringvorlesung am 20. Januar 2010 des Exzellenzclusters Normative Orders an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (www.normativeorders.net).

Im Folgenden ein Auszug aus dem Text, unter der Rubrik “Aktuelle Ausgabe” der gesamte Beitrag von Gunther Teubner, Verfassungen  ohne Staat – Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes, LZ 1/2010, S. 32-39.

Gibt es so etwas wie Kollektivsucht? Kennen wir Sucht als genuin gesellschaftliches Phänomen? Komasaufen oder Herdentrieb der Banker vor der Krise wäre die übliche Antwort. In der Tat sind dies gesellschaftliche Verstärker von Suchtverhalten, die als Gruppendruck, Imitation, soziale Normen oder Massenphänomene das obsessive Verhalten beeinflussen. Letztlich geht es dabei aber immer um die Sucht von Individuen.
Mit systemtheoretischer Optik sucht und sieht man etwas anderes. Ganz unabhängig vom Abhängigkeitssyndrom der Einzelmenschen können soziale Prozesse selbst die Merkmale von Suchtverhalten aufweisen. Josef Ackermann ist gewiss nicht süchtig, aber die Deutsche Bank benötigt dringend eine Entziehungskur. Das wäre Kollektivsucht im strengen Sinne. Ohne dass es auf die Sucht von Einzelmenschen ankäme, verketten sich Kommunikationen in einer Weise, dass sie sich in ein zwanghaftes Engagement einer Aktivität trotz andauernder selbstdestruktiver Konsequenzen verstricken. Wenn es solche nicht-individuelle, also kollektive und kommunikative Steigerungszwänge gibt, dann ist nicht primär die Gier der Banker das Problem, sondern man muss nach den spezifischen gesellschaftlichen Suchtmechanismen suchen, die solche impersonalen Abhängigkeitsphänomene erzeugen.
Was hat dies gewiss faszinierende Phänomen mit dem Thema „Verfassungen ohne Staat“ zu tun? Ich möchte einen Bogen schlagen von selbstschädigenden Wiederholungs- und Steigerungszwängen sozialer Systeme über den Moment der Beinahe-Katastrophe bis hin zu Neuorientierungen, die nicht von außen bewirkt werden können, sondern nur durch Wandlungen ihrer „inneren Konstitution“. Es handelt sich dann um Verfassungen im strengen Sinne, wenn sie Verfassungsfunktionen, Verfassungsprozesse und Verfassungsstrukturen aufweisen. Mit Jacques Derrida könnte man von „äußerst kapillaren Verfassungen der Diskurse“ sprechen, auf die sich die Transformation richten muss, weil nur sie – und nicht die „kapitalen“ Verfassungen der Staatenwelt – das Innenleben der sozialen Körper selbst bis in die feinsten Blutgefäße hinein regulieren. Deshalb: Verfassungen ohne Staat.

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Comments

2 Responses to “Verfassungen ohne Staat”

  1. Christian Meffert
    Mai 9th, 2010 @ 10:04

    Auch wenn die Durchführung einer Vollgeldreform doch sehr utopisch anmutet, sind die Ausführungen zur Konstituierung bzw. Konstitutionalisierung von spezifischen (rechtlichen) Institutionen in Sozialsystemen wirklich erhellend!

    Ein motivierender Anstoß, mich eingehender damit zu beschäftigen…

  2. Tweets die Verfassungen ohne Staat | LawZone erwähnt -- Topsy.com
    Mai 10th, 2010 @ 16:49

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von LawZone erwähnt. LawZone sagte: Prof. Dr. Gunther Teubner zu "Verfassungen ohne Staat" im Volltext: http://bit.ly/dBCAOh [...]

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