Stalking in Theorie & Praxis
Posted on | April 18, 2010 | No Comments
Die Ausgabe 1/2010 widmet sich dem Titelthema “Stalking in Theorie und Praxis”. Lesen Sie dazu folgenden Ausschnitt aus dem Vorwort:
Scridb filter„Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Der Gesetzgeber hat damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht.“ So wurde der neue § 238 StGB von der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Frühjahr 2007 vorgestellt. Dabei war die Thematik vor etwa zehn Jahren in Deutschland kaum bekannt. Während es in anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, Großbritannien, Kanada und Australien bereits Antistalkinggesetze seit Anfang und Mitte der Neunziger Jahre gab, wurde in Deutschland das Problem in gesellschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht lange Zeit nur vereinzelt wahrgenommen. Erst 2002 reagierte der Deutsche Gesetzgeber erstmals zum Opferschutz durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), bevor auch durch eine Normierung im Kernstrafrecht versucht wurde, dem Problem Herr zu werden.
Drei Jahre sind nun seit Inkrafttreten der Norm verstrichen und Berichte über praktische Erfahrungen im Umgang mit § 238 StGB sind kaum zu finden. Daher widmet sich die LawZone im Titelthema dieser Ausgabe der Frage der Effektivität des
§ 238 StGB in der Praxis. In einem Beitragskomplex berichten aus dem Hessischen Ministerium für Justiz Dr. Helmut Fünfsinn, Kriminalhauptkommissar Stephan Rusch und Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel über erste Erfahrungen der justitiellen, polizeilichen sowie der anwaltlichen Praxis, bei denen auch Vorschläge unterbreitet werden, um den Opferschutz beim Umgang mit der Norm zu stärken.
Tags: Gewaltschutzgesetz > GewSchG > Helmut Fünfsinn > Nachstellung > Stalking > Stephan Rusch > Strafrecht > Thomas Etzel > § 238 StGB
Themen der Ausgabe 1/2010
Posted on | April 18, 2010 | No Comments
Die Ausgabe 1/2010 der LawZone beschäftigt sich wiedereinmal mit aktuellen Themen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Lesen Sie dazu folgenden Ausschnitt des Vorworts:
Scridb filterZum Thema „Verfassungen ohne Staat − Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes“ beschreibt Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gunther Teubner (Goethe-Universität Frankfurt am Main und London School of Economics) seine vier Thesen. Dieser Beitrag mit Bezug zur jüngsten globalen Finanzkrise stammt aus der Ringvorlesung am 20. Januar 2010 des Exzellenzclusters Normative Orders an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (www.normativeorders.net).
Mit einer Überleitung zur Finanzkrise behandelt Rechtsanwalt Michael Tyroller „Die Veröffentlichung „Freiwilliger Kaufangebote“ von Fondsanteilen über den Elektronischen Bundesanzeiger“.
An anderer Stelle stuft unser Autor Rechtsanwalt Dr. Peter C. Fischer Auslandsbeurkundungen als problematisch ein. In seinem Beitrag „Gefährliche Auslandsbeurkundungen“ geht er in diesem Zusammenhang auf die komplexen Fragen des Internationalen Privatrechts ein.
Die aktuellen Entwicklung des Vertrags von Lissabon seit seinem Inkrafttreten im Dezember 2009 und seine Rechtsmaterie sind Thema des Beitrages von Juliane Christina Pogadl. Mit dem ersten englisch-sprachigen Text in unserer Zeitschrift „The Regulation and Control of Biopiracy by The Convention on Biodiversity“ lässt Olga Troshchenovych diese recht wissenschaftliche Ausgabe ausklingen.
Tags: Control of Biopiracy > Convention on Biodiversity > Freiwillige Kaufangebote > Gefährliche Auslandsbeurkundungen > Goethe-Universität Frankfurt am Main > Gunther Teubner > Juliane Christina Pogadl > Michael Tyroller > normative orders > Olga Troshchenovych > Peter C. Fischer > Verfassungen ohne Staat > Veröffentlichung Freiwilliger Kaufangebote von Fondsanteilen über den Elektronischen Bundesanzeiger > Vertrag von Lissabon
Neue Ausgabe erschienen – LawZone 1/2010
Posted on | März 19, 2010 | No Comments
Willkommen bei www.LawZone-Online.de – Dies ist die Webpräsenz der LawZone – Zeitschrift für Rechtswissenschaft. Die Seite befindet sich noch im Aufbau, wird aber demnächst vollständig zur Verfügung stehen.
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