Verfassung und Verfassungswandel
Posted on | Mai 13, 2010 | 1 Comment
Archivfund ganz aktuell: Über “Verfassung und Verfassungswandel” spricht Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier in der LawZone 1/2009. Am 16. März 2010 ist er nach Ablauf seiner 12jährigen Amtszeit aus dem Bundesverfassungsgericht ausgeschieden. Seitdem nimmt er seine Tätigkeit als Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München in vollem Umfang wahr.
Im Rahmen des “Colloquium Fundamentale – 60 Jahre Grundgesetz” hat der Verfasser am 6. November 2008 in der Universität Karlruhe folgenden Beitrag vorgetragen:
Hans-Jürgen Papier, Verfassung und Verfassungswandel, LZ 1/2009, S. 6-12.
Im Folgenden ein Ausschnitt des Vortrags, den Volltext können Sie unter der Rubrik “Archiv” als PDF einsehen oder hier.
Scridb filter„Machtverlust des Staates durch Globalisierung und Agglomeration privaten Kapitals“, „Kompetenzverlagerung auf überstaatliche Institutionen“, „Vorschriftenflut“, „Politikverdrossenheit und sinkende Wahlbeteiligung“, „unablässig wachsende Staatsverschuldung bei unverrückbarem Schuldensockel“, „programmierter demographisch bedingter Kollaps der Sozialsysteme“, „fehlende Generationengerechtigkeit“, „Kampf der Generationen“, „clash of civilisations“, „Weltfinanzkrise“, „Verwischen von Kriegs- und Friedensordnung angesichts asymmetrischer terroristischer Bedrohungslagen“ – et cetera, et cetera.
Derartige Probleme – ich habe exemplarisch und schlagwortartig einige ausgewählt – scheinen den deutschen Verfassungsstaat der Gegenwart geradezu zu „umzingeln“. Ist das bald 60-Jahre alte Grundgesetz noch eine geeignete verfassungsrechtliche Grundlage, die aktuellen Problemlagen unserer Gesellschaft zu meistern? Brauchen wir eine komplett neue Verfassung beziehungsweise eine weitgehende oder gar permanente Verfassungsreform? Oder sind Modernisierungen der Verfassung gar unerheblich, weil die Musik schon längst auf anderen – nichtstaatlichen – Ebenen spielt oder weil die Probleme weniger rechtlicher, sondern mehr gesellschaftlicher oder ökonomischer Art und durch neues Recht nur scheinbar lösbar sind?
Derartigen Fragen möchte ich heute nachgehen. Beginnen werde ich (I.) mit dem für das Grundgesetz zentralen Grundrechtsschutz und der Frage, ob und inwieweit er vor dem Hintergrund immer neuer Bedrohungsszenarien noch zu gewährleisten ist. Sodann (II.) werde ich mich mit der Frage befassen, inwieweit die Verfassung für die Menschen nicht nur einen rechtlichen Freiheitsraum, sondern auch einen politischen Raum zu schaffen geeignet ist, der dem Volk eine angemessene demokratische Teilhabe ermöglicht. Es folgen Ausführungen (III.) zu den Themen Staatsverschuldung, Sozialstaatlichkeit und Generationengerechtigkeit sowie der aktuellen Finanzkrise. Schließlich (IV.) werde ich aktuelle innerstaatliche Veränderungen, vor allem im Bereich der Bundesstaatlichkeit behandeln und zuletzt (V.) einen Ausblick auf Vorgänge im Bereich der Europäischen Union vornehmen.
Gefährliche Auslandsbeurkundungen – IPR in der Praxis
Posted on | Mai 9, 2010 | 2 Comments
In seinem Beitrag “Gefährliche Auslandsbeurkundungen” beschäftigt sich Rechtsanwalt Peter C. Fischer mit der Problematik der Beurkundung von Anteilsübertragungen im Ausland. Hierbei treten komplexe Fragen des Internationalen Privatrechts auf. Einleitend der Verfasser: “Neben der damit zwangsläufig verbundenen ausgezeichneten dogmatischen Schulung wird ein Grund für das Interesse am IPR möglicherweise die Erwartung sein, dass im Zeitalter der Globalisierung Sachverhalte mit Auslandsbezug und die damit verbundenen Fragen nach dem anzuwendenden Recht in der Rechtspraxis eine besonders große Bedeutung haben.”
Mehr dazu im Volltext unter der Rubrik “Aktuelle Ausgabe”:
Peter C. Fischer, Gefährliche Auslandsbeurkundungen – IPR in der Praxis, LZ 1/2010, S. 6-9.
Scridb filterVerfassungen ohne Staat
Posted on | Mai 5, 2010 | 2 Comments
Zum Thema „Verfassungen ohne Staat − Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes“ beschreibt Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gunther Teubner (Goethe-Universität Frankfurt am Main und London School of Economics) seine vier Thesen. Dieser Beitrag mit Bezug zur jüngsten globalen Finanzkrise stammt aus der Ringvorlesung am 20. Januar 2010 des Exzellenzclusters Normative Orders an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (www.normativeorders.net).
Im Folgenden ein Auszug aus dem Text, unter der Rubrik “Aktuelle Ausgabe” der gesamte Beitrag von Gunther Teubner, Verfassungen ohne Staat – Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes, LZ 1/2010, S. 32-39.
Scridb filterGibt es so etwas wie Kollektivsucht? Kennen wir Sucht als genuin gesellschaftliches Phänomen? Komasaufen oder Herdentrieb der Banker vor der Krise wäre die übliche Antwort. In der Tat sind dies gesellschaftliche Verstärker von Suchtverhalten, die als Gruppendruck, Imitation, soziale Normen oder Massenphänomene das obsessive Verhalten beeinflussen. Letztlich geht es dabei aber immer um die Sucht von Individuen.
Mit systemtheoretischer Optik sucht und sieht man etwas anderes. Ganz unabhängig vom Abhängigkeitssyndrom der Einzelmenschen können soziale Prozesse selbst die Merkmale von Suchtverhalten aufweisen. Josef Ackermann ist gewiss nicht süchtig, aber die Deutsche Bank benötigt dringend eine Entziehungskur. Das wäre Kollektivsucht im strengen Sinne. Ohne dass es auf die Sucht von Einzelmenschen ankäme, verketten sich Kommunikationen in einer Weise, dass sie sich in ein zwanghaftes Engagement einer Aktivität trotz andauernder selbstdestruktiver Konsequenzen verstricken. Wenn es solche nicht-individuelle, also kollektive und kommunikative Steigerungszwänge gibt, dann ist nicht primär die Gier der Banker das Problem, sondern man muss nach den spezifischen gesellschaftlichen Suchtmechanismen suchen, die solche impersonalen Abhängigkeitsphänomene erzeugen.
Was hat dies gewiss faszinierende Phänomen mit dem Thema „Verfassungen ohne Staat“ zu tun? Ich möchte einen Bogen schlagen von selbstschädigenden Wiederholungs- und Steigerungszwängen sozialer Systeme über den Moment der Beinahe-Katastrophe bis hin zu Neuorientierungen, die nicht von außen bewirkt werden können, sondern nur durch Wandlungen ihrer „inneren Konstitution“. Es handelt sich dann um Verfassungen im strengen Sinne, wenn sie Verfassungsfunktionen, Verfassungsprozesse und Verfassungsstrukturen aufweisen. Mit Jacques Derrida könnte man von „äußerst kapillaren Verfassungen der Diskurse“ sprechen, auf die sich die Transformation richten muss, weil nur sie – und nicht die „kapitalen“ Verfassungen der Staatenwelt – das Innenleben der sozialen Körper selbst bis in die feinsten Blutgefäße hinein regulieren. Deshalb: Verfassungen ohne Staat.
Tags: Gunther Teubner > normative orders > Verfassungen ohne Staat