Die Veröffentlichung Freiwilliger Kaufangebote von Fondsanteilen über den Elektronischen Bundesanzeiger
Posted on | April 29, 2010 | No Comments
In seinem Beitrag bietet der Verfasser Michael Tyroller (Mitherausgeber der Zeitschrift Life&Law) eine Auswahl zivilrechtlicher Probleme – insbesondere die des Allgemeinen Teils des BGB, des Schuldrechts sowie ein kleiner Exkurs in das Arbeitsrecht. In seiner Kürze wird obligatorisches Grundwissen in einem praxisrelevanten Beitrag verpackt. Examensrelevanz hoch! Lesen Sie neben der folgenden Einleitung den gesamten Beitrag unter der Rubrik “Aktuelle Ausgabe”:
Michael Tyroller, Die Veröffentlichung Freiwilliger Kaufangebote von Fondsanteilen über den Elektronischen Bundesanzeiger, LZ 1/2010, S. 39-41.
Scridb filterIn Zeiten der Finanzkrise haben in den letzten Monaten zahlreiche Fondsanlegegesellschaften die Rücknahme von Anteilen an den von Ihnen ausgegebenen Fonds ausgesetzt. Dadurch wurden viele Anleger verunsichert, ob bzw. wie viel die von ihnen gekauften Fondsanteile überhaupt noch wert sind.
Die meisten Fonds werden aber an der Börse weiterhin gehandelt, was von der die Rücknahme aussetzenden Fondsanlegegesellschaft dem Verbraucher nur selten mitgeteilt wird. Dieser Umstand hat in der letzten Zeit vermehrt dazu geführt, dass private Unternehmen im Elektronischen Bundesanzeiger freiwillige Kaufangebote veröffentlichen, in welchen den Inhabern solcher Fonds angeboten wird, diese Fondsanteile abzukaufen.
Gemäß § 16 Satz 2 Spiegelstrich 2 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sind die depotführenden Banken verpflichtet, freiwillige Kauf- und Umtauschangebote an deren Kunden (die Fondsinhaber) weiterzugeben. Die Veröffentlichung dieser Freiweilligen Kaufangebote über den Elektronischen Bundesanzeiger und deren Weitergabe an die Bankkunden werfen eine Vielzahl von Rechtsfragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Verbraucherschutzrecht aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts auf.
Tags: Arbeitsrecht > BGB AT > Elektronischer Bundesanzeiger > Fondsanteile > Freiwillige Kaufangebote > Michael Tyroller > Schuldrecht > Verbraucherschutzrecht
Comments
Leave a Reply